Fotos mit aktiven behinderten Menschen

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Arbeitskreise

Arbeitskreis Behindertenrecht

Auftrag und Arbeitsweise (Selbstverständnis)

  1. Der Arbeitskreis Behindertenrecht ist ein juristisch geprägtes Beratungsgremium für die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung (im Folgenden: Die Fachverbände). Er leistet Zu- und Nacharbeit für die Fachverbände und berät über einzelne für die Fachverbände relevante Themen.
  2. Im Arbeitskreis Behindertenrecht werden sozialpolitische und rechtliche Themen bearbeitet, die Menschen mit Behinderung – insbesondere Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder  mehrfacher Behinderung – betreffen oder für diesen Personenkreis von Bedeutung sind. Soweit gesundheitspolitische Fragen auftreten, werden diese vorrangig im Arbeitskreis Gesundheitspolitik der Fachverbände bearbeitet.
  3. Die Aktivitäten des Arbeitskreises Behindertenrecht bestehen darin,
    • politische Entwicklungen und gesetzgeberische Initiativen sowie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis mit Relevanz für Menschen mit Behinderung zu beobachten,
    • Handlungsbedarf für die Fachverbände zu definieren und entsprechende Empfehlungen an die Konferenz der Fachverbände auszusprechen,
    • Arbeitsaufträge der Konferenz der Fachverbände umzusetzen.
  4. Die Arbeitsaufträge der Konferenz der Fachverbände haben zum Gegenstand,
    • Stellungnahmen oder Positionspapiere der Fachverbände zu einem Schwerpunktthema aus dem Bereich von Sozialpolitik und Recht für behinderte Menschen anzufertigen,
    • Schreiben der Fachverbände an Gesetzgebung, Politik oder Verwaltung zu spezifischen sozialpolitischen oder rechtlichen Fragen mit Relevanz für behinderte Menschen zu verfassen,
    • Fachtagungen, Workshops, Fachgespräche etc. der Fachverbände zu wichtigen Themen aus Sozialpolitik und Recht für behinderte Menschen vorzubereiten, durchzuführen, nachzubereiten und ggf. zu dokumentieren,
    • Rechtsgutachten im Namen der Fachverbände zu ungeklärten verfassungs- oder sozialrechtlichen Fragen zu formulieren, zu begleiten und abzunehmen,
    • Wesentliche Erkenntnisse aus den Beratungen des Arbeitskreises Behindertenrecht in geeigneter Form zu veröffentlichen.
  5. Die langjährige enge Zusammenarbeit der Fachverbände im Arbeitskreis Behindertenrecht findet ihren Ausdruck auch in der Kooperation bei der Herausgabe der Fachzeitschrift „Rechtsdienst der Lebenshilfe".
  6. Der Arbeitskreis Behindertenrecht kommt i. d. R. viermal jährlich zu eintägigen Beratungen zusammen. Er tagt unter der Leitung der/des Vorsitzenden. Den Vorsitz übernimmt bis auf Weiteres die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH). Der jeweilige Sitzungsort wird im Einvernehmen zuvor festgelegt. Die Sitzungen werden in einem strukturierten Ergebnisprotokoll dokumentiert (BVLH). Das mit der/dem Vorsitzenden abgestimmte Protokoll wird den Mitgliedern des Arbeitskreises zeitnah zur weiteren Verwendung (z.B. Information der Mitglieder der Konferenz der Fachverbände) zur Verfügung gestellt.
  7. Die Fachverbände entsenden bis zu drei Vertreter/Vertreterinnen (i.d.R. Juristen/Juristinnen) aus dem jeweiligen Verbandsbereich (Geschäftsstelle, Mitglieder) zur kontinuierlichen Mitarbeit in den Arbeitskreis Behindertenrecht und tragen deren Reisekosten.
  8. Im Arbeitskreis Behindertenrecht können temporär Gäste zu besonderen Themen mitarbeiten, um die Interdisziplinarität der Beratungen sicherzustellen. Ferner können Experten/Expertinnen (z.B. Mitarbeitende aus Bundesministerien oder Verbänden, Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen) zu den Beratungen hinzugezogen werden. Über die Mitwirkung von Gästen bzw. Experten/Expertinnen entscheidet der/die Vorsitzende in Absprache mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Behindertenrecht.
  9. Die Kosten des Sitzungsbetriebs werden nach dem jeweils aktuellen zwischen den Fachverbänden vereinbarten Schlüssel umgelegt. Finanzielle Aufwendungen, die über die Kosten des Sitzungsbetriebs hinausgehen, müssen mit den Geschäftsführungen der Fachverbände abgesprochen werden.

PDF-IconAuftrag und Arbeitsweise (Selbstverständnis) des Arbeitskreis Behindertenrecht der Konferenz der Fachverbände (KFV)
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Arbeitskreis Gesundheitspolitik

Auftrag und Arbeitsweise (Selbstverständnis)

  1. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik ist ein Beratungsgremium zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung für die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung (im Folgenden: Die Fachverbände). Er leistet Zu- und Nacharbeit für die Fachverbände und berät über einzelne für die Fachverbände relevante Themen.
  2. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik als fachliches Beratungsgremium formuliert im Auftrag der Konferenz der Fachverbände oder aus eigener Initiative fachliche Bewertungen oder Handlungsempfehlungen für die Fachverbände. Er kann den Geschäftsführungen bzw. den Vorständen der Fachverbände Formulierungsvorschläge für Stellungnahmen u. a. unterbreiten. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik tritt nicht selbstständig mit politischen oder fachlichen Stellungnahmen, Meinungsäußerungen usw. nach außen.
  3. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik kann im Zusammenhang mit den Erfordernissen seiner fachlichen Arbeit in den Austausch mit externen Stellen eintreten (z. B. Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Krankenkassen). Solche Kontakte können auch regelmäßiger Art sein (z. B. Gespräch mit dem Vorsitzenden des G-BA).
  4. Im Arbeitskreis Gesundheitspolitik werden gesundheitspolitische Themen bearbeitet, die Menschen mit Behinderung – insbesondere Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung – betreffen oder für diesen Personenkreis von Bedeutung sind. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik beobachtet und bewertet die Gesundheits- und Pflegepolitik und die Versorgungswirklichkeit im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie die Beratungen im G-BA, auch im Hinblick auf ihre Auswirkungen. Dazu gehören auch neue Entwicklungen z. B. zur Stärkung der Rolle der Patient/innen sowie Entwicklungen im Bereich der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (z. B. G-BA, KBV), Trends der Versorgungswirklichkeit usw. Weiterhin setzt der Arbeitskreis Gesundheitspolitik Aufträge der Konferenz der Fachverbände um. Rechtliche Fragen werden vorrangig im Arbeitskreis Behindertenrecht beraten, ggf. in Zusammenarbeit der beiden Arbeitskreise.
  5. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik befasst sich nur insoweit mit dem Themenkomplex Pflege, wie er sich auf die gesundheitliche Versorgung der Menschen mit Behinderung bezieht.
  6. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik kommt i. d. R. viermal jährlich zu eintägigen Beratungen zusammen. Er tagt unter der Leitung des/der Vorsitzenden. Den Vorsitz übernimmt bis auf Weiteres der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB). Daneben erfolgen Kommunikation, Meinungsbildung usw. per E-Mail-Austausch oder in Telefonkonferenzen. Die Sitzungen werden in einem strukturierten Ergebnisprotokoll dokumentiert (BeB). Das mit dem/der Vorsitzenden abgestimmte Protokoll wird den Mitgliedern des Arbeitskreis Gesundheitspolitik zeitnah zur weiteren Verwendung (z. B. Information der Mitglieder der Konferenz der Fachverbände) zur Verfügung gestellt.
  7. Die Fachverbände entsenden bis zu drei Vertreter/innen aus dem jeweiligen Verbandsbereich (Geschäftsstelle, Mitglieder) zur kontinuierlichen Mitarbeit in den Arbeitskreis Gesundheitspolitik und tragen deren Reisekosten. Die Mitglieder sind gehalten, bei aufwändigen bzw. langwierigen Meinungsbildungs- oder Arbeitsprozessen (z. B. zur Formulierung von Entwürfen von Positionspapieren, Stellungnahmen usw.) zwischenzeitlich mit ihren Verbandsgeschäftsführungen Kontakt aufzunehmen, um zu erkunden, ob einheitliche und übergreifende Positionierungen ausdrücklich ausgeschlossen, fraglich, möglich oder ausdrücklich erwünscht sind.
  8. Sofern im Laufe des Prozesses der Bearbeitung von Themen erkennbar ist, dass die Fachverbände sich nicht auf eine einheitliche und übergreifende Position verständigen können, stehen die Meinungsbildungsergebnisse, Entwürfe für Stellungnahmen usw. des Arbeitskreis Gesundheitspolitik den einzelnen Fachverbänden für eigene Positionierungen zur Verfügung.
  9. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik kann mit der Erarbeitung bestimmter Stellungnahmen, Positionspapiere usw. Arbeitsgruppen beauftragen. Dazu stimmt er sich vorher mit den Geschäftsführungen der Fachverbände ab.
  10. Der Arbeitskreis Gesundheitspolitik organisiert und führt im Auftrag der Konferenz der Fachverbände Fachveranstaltungen zu einschlägigen Themen durch.
  11. Die temporäre Einbeziehung von anderweitigen Experten in die Arbeit des Arbeitskreises Gesundheitspolitik ist möglich.
  12. Die Kosten des Sitzungsbetriebs werden nach dem zwischen den Fachverbänden vereinbarten Schlüssel umgelegt.
  13. Finanzielle Aufwendungen für die Arbeit des Arbeitskreis Gesundheitspolitik, die über den üblichen Sitzungsbetrieb hinausgehen, müssen im Vorfeld mit den Geschäftsführungen der Fachverbände abgesprochen werden.

PDF-IconAuftrag und Arbeitsweise (Selbstverständnis) des Arbeitskreis Gesundheitspolitik der Konferenz der Fachverbände (KFV)
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Logos der Fachverbände

Logo der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Hermann-Blankenstein-Str. 30
10249 Berlin
Telefon 030 206411-0
Telefax 030 206411-204
bundesvereinigung@lebenshilfe.de
www.lebenshilfe.de


Logo bvkm

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Telefon 0211 64004-0
Telefax 0211 64004-20
info@bvkm.de
www.bvkm.de


Logo BeB

Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB)
Invalidenstraße 29
10115 Berlin
Telefon 030 83001-270
Telefax 030 83001-275
info@beb-ev.de
www.beb-ev.de


Logo CBP

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
Reinhardtstr. 13
10117 Berlin
Telefon 030 284447-822
Telefax 030 284447-828
cbp@caritas.de
www.cbp.caritas.de


Logo Verband Anthro

Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.
Schloßstraße 9
61209 Echzell-Bingenheim
Telefon 06035 81-190
Telefax 06035 81-217
bundesverband@anthropoi.de
www.anthropoi.de