Selbstdarstellung
Selbstverständnis
Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung verbindet eine Vielzahl von Interessen und Zielsetzungen, die sie miteinander verfolgen, dabei aber stets ihre jeweils spezifische Eigenständigkeit wahren. Gemeinsam ist ihnen insbesondere der Gedanke der Anwaltschaft, der ihre Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung prägt.
Kooperationsfelder
Zentrale Felder der Zusammenarbeit sind die Sozial-, Gesundheits- und Gesellschaftspolitik. Zusammenarbeit findet ferner dort statt, wo es um strukturelle oder konzeptionelle Fragen der Unterstützung behinderter Menschen in den verschiedenen Lebensphasen (z.B. soziale Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit im Alter) und Gemeinschaftskontexten (z.B. Teilhabe am Arbeitsleben auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen) oder um die Umsetzung des Paradigmenwandels auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft (z.B. Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Persönliches Budget) geht. Ethische Fragen insbesondere im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen in der Biomedizin stellen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit dar.
Arbeitsweise und Aktion
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung treffen sich im Frühling und Herbst eines jeden Jahres in Konferenzen auf der Ebene der Vorstände und Geschäftsführungen. Sie unterhalten darüber hinaus zwei ständige Arbeitskreise, die rechtliche und sozialpolitische sowie gesundheitspolitische Themen bearbeiten. Gemeinsam werden Positionen zu Grundsatzfragen der Politik für behinderte Menschen erarbeitet und Stellungnahmen zu wichtigen Gesetzesvorhaben formuliert. Ferner werden Handlungsleitlinien für Dienste und Einrichtungen verfasst und öffentliche Fachveranstaltungen zu aktuellen behinderungsspezifischen Themen durchgeführt. Zu kontroversen zentralen Rechtsfragen werden wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Gespräche mit Akteuren der Politik für behinderte Menschen sowie gemeinsame oder aufeinander abgestimmte Presseund Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Bestandteile des politischen Wirkens der Fachverbände für Menschen mit Behinderung.
Motive und Ziele
Die auf einem gemeinsamen Werteverständnis in sozialer Verantwortung gründende Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist von dem Anliegen und Bestreben getragen, einen Beitrag zur menschengemäßen Gestaltung der Gesellschaft zu leisten.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen ihre zentrale Aufgabe in der Wahrung der Interessen von Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer sich immerfort wandelnden Gesellschaft.
Vielfalt und Stärke
Die Dienste und Einrichtungen, die den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung angehören, sind darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderung aller Altersstufen unabhängig von Art und Schweregrad ihrer Behinderung in der persönlichen Lebensführung sowie beim Wohnen, Lernen, Arbeiten und in der Freizeit zu unterstützen. Ein vornehmliches Anliegen ist hierbei, die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung anzuregen und zu kräftigen. Auch mit Angehörigen und rechtlichen Betreuern wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gepflegt. Die große Zahl und Vielfalt der Angebote, die die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bereithalten, die fachliche und persönliche Kompetenz der Mitarbeitenden und nicht zuletzt die lange Tradition der erfolgreichen Zusammenarbeit verleihen den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung eine besondere Stärke, die sie im Interesse der Menschen mit Behinderung auf politischer Ebene zur Geltung bringen.
Selbstdarstellungsflyer der Fachverbände für Menschen mit Behinderung
(PDF-Datei, 373 kb)