Das Bundesteilhabegesetz. Chancen und Risiken
Dokumentation zur Fachtagung
Fachtagung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) ist verabschiedet und tritt seit dem 1. Januar 2017 nach und nach in Kraft. Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung wollen ihren Mitgliedern die Möglichkeit geben, sich über das neue Gesetz, seine Wirkungen und Herausforderungen zu informieren und diese zu diskutieren.
Über fachliche Einführungsvorträge sollen die wichtigsten Änderungen für Menschen mit Behinderung und Leistungserbringer dargestellt werden. In fünf Workshops werden am Nachmittag in Themenschwerpunkten Umsetzungsfragen rund um das BTHG diskutiert.
11. Mai 2017, 9.30 – 16.30 Uhr
Holiday Inn, Rohrdamm 80, 13629 Berlin
Organisation: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Programm
Begrüßung
Dr. Peter Masuch, Mitglied des Vorstands der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Überblicksvortrag: Was regelt das BTHG neu?
Jenny Axmann, Referentin für Sozialrecht der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Was bedeutet das für die Menschen mit Behinderung und ihre Familien?
Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbe-hinderte Menschen e.V. und Matthias Krása, Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V.
Was bedeutet das für die Dienste und Einrichtungen?
Michael Conty, Geschäftsführer Stiftung Bethel, Vorsitzender der BeB „AG BTHG“
Arbeitsgruppen
1. „Wozu ich noch mehr wissen möchte“ – Fragen zum Bundesteilhabegesetz der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen
Antworten von Helga Kiel und Jenny Axmann
2. Unabhängige Beratung
Input: Alfons Polczyk, Leiter des Referates Va3 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Ulrike Häcker, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold (KSL-OWL)
Moderation: Sina-Sophie Stern, Referentin für Sozialrecht, Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.
3. Trennung der Leistungen in existenzsichernde und Fachleistungen
Input: Thorsten Tillner, Vorstand Finanzen, Rotenburger Werke der Inneren Mission e.V., Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe
Moderation: Ruth Coester, Justiziarin des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe, e.V.
4. Leistungserbringungs- und Vertragsrecht
Input: Ursula Schulz, Rechtsreferentin der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern e.V.
Moderation: Janina Bessenich, Stellv. Geschäftsführerin u. Justiziarin der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)
5. Teilhabe am Arbeitsleben
Input: Marco Dobrani, Stiftungsvorstand Heinrich Kimmle Stiftung (Pirmasens) u. Vorsitzender LAG der Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz
Moderation: Dr. Thorsten Hinz, Geschäftsführer der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)
6. Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege
Input: Katja Kruse, Referentin für Sozialrecht des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Moderation: Dr. Edna Rasch, Referentin für Sozialrecht der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Aktuelle Umsetzungsfragen – Ein Interview mit Marc Nellen, Leiter der Projektgruppe Bundesteilhabegesetz des Bundesminis-teriums für Arbeit und Soziales
Moderation: Johannes Magin, 1. Vorsitzender der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)